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Ergotherapie

Kinder und Jugendliche werden in die Ergotherapie überwiesen, wenn sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Beeinträchtigung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Wichtige Alltagsaktivitäten, wie die Selbständigkeit in persönlichen Belangen, die Integration in die Schule oder die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gelingen nicht oder nicht zufriedenstellend. Die Ergotherapie nimmt gezielte und evidenzbasierte Massnahmen zur Verminderung der Einschränkungen vor.

Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen unterstützen Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer angeborenen, entwicklungsbedingten oder erworbenen sensorischen, motorischen, kognitiven oder/und psychischen Beeinträchtigung eingeschränkt sind mit folgenden Massnahmen:

  • Ermöglichen und Einüben altersentsprechender Fertigkeiten wie das Anziehen, Essen, Velofahren, Schreiben, Spielen etc.

  • Förderung der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesinformationen (Tastsinn, Körpereigenwahrnehmung, Gleichgewicht)

  • Funktionelle und betätigungsorientierte Förderung der Grob- und Feinmotorik

  • Vermitteln handlungsstützender Strategien wie die fokussierte Aufmerksamkeit, Planen und Kontrollieren

  • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen

  • Training der visuellen, auditiven, räumlichen und an das Gedächtnis gebundenen Fähigkeiten als Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit

  • Hilfsmittelberatung und –anpassung

  • Eltern- und Umfeldberatung, Prävention

  • Unterstützung der schulischen und beruflichen Integration in Zusammenarbeit mit Eltern/Schule und der IV

 

Die Ergotherapie wird ärztlich verordnet und von Krankenkasse, Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung übernommen. Erfolgt die Ergotherapie über die Krankenkasse, wird diese von der Grundversicherung übernommen. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 10%. Leistungen über die Invalidenversicherung und Unfallversicherung werden vollständig übernommen

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